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Schleier in der Oper unzulässig: Nikab geht nicht mit «La Traviata»

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Mesazh nga Agim Gashi Mon Oct 20, 2014 9:24 pm

Schleier in der Oper unzulässig: Nikab geht nicht mit «La Traviata» BBaenHk
     © Keystone / AP Weil sie ihr Gesichts mit einem Nikab verschleiert hatte, musste eine Touristin aus der Golfregion die Pariser Oper Bastille verlassen.


Schleier in der Oper unzulässig: Nikab geht nicht mit «La Traviata»

Die Direktion der Pariser Opera Bastille hat eine aus der Golfregion stammende Touristin Anfang Oktober aus dem Saal verwiesen, weil sie einen Gesichtsschleier trug. Ihr war das in Frankreich seit 2010 geltende «Burka-Verbot» nicht bekannt.

Wie erst am Montag bekanntgeworden ist, hat es am 3. Oktober im Pariser Opernhaus an der Bastille einen Zwischenfall gegeben, der nachträglich der Direktion ziemlich peinlich ist. Eine in der ersten Reihe sitzende Touristin aus der Golfregion ist während der Aufführung der Oper «La Traviata» vor den erstaunten Augen des Publikums aus dem Saal hinauskomplimentiert worden.

Dem Chor aufgefallen


Der Grund dafür war ihr Nikab, eine helles Tuch, mit dem sie nicht nur ihr Haar, sondern auch den grössten Teil ihres Gesichts verschleiert hatte. Sie war deswegen auch dem Opernchor aufgefallen. Ein Teil der Sänger wollte sich sogar weigern zu singen. Die Aufführung begann dennoch, und erst in der Pause vor dem zweiten Akt wurde die verschleierte Touristin vom Aufsichtspersonal so diskret wie möglich ersucht, entweder ihr Gesicht zu enthüllen oder die Oper zu verlassen.
Es sei das erste Mal, dass die Pariser Oper mit einer solchen Situation konfrontiert worden sei, erklärt Vizedirektor Jean-Philippe Thiellay. Er bedauere es, dass die Frau nicht von Beginn weg, beim Betreten der Oper oder spätestens von der Platzanweiserin, auf die Unzulässigkeit ihrer Verschleierung hingewiesen wurde. Die Touristin, die sich in Begleitung ihres Gatten befand, liess sich anstandslos hinauseskortieren. Sie hatte anscheinend noch nie vom seit 2010 in Frankreich geltenden Verbot der Gesichtsverschleierung oder Vermummung in der Öffentlichkeit gehört. Ein Verstoss kann mit einer Busse von 150 Euro bestraft werden, alternativ kann der Besuch von staatsbürgerlichen Kursen angeordnet werden.

Bisher zurückhaltend umgesetzt


Bisher wurde dieses Gesetz von der Polizei vor allem in Aussenquartieren der Banlieue durchgesetzt, und auch dort mit einer gewissen Zurückhaltung, da es zu Zusammenstössen mit religiösen Extremisten oder solidarischen Quartierbewohnern gekommen war. Das Verbot gilt im Prinzip aber auch für ausländische Besucherinnen. Wenn es sich um Gäste aus den Emiraten handelte, die in den Pariser Luxushotels absteigen und viel Geld in den dortigen Boutiquen ausgeben, zögerten die Behörden bisher, dem sogenannten «Burka-Verbot» in derselben Klarheit Nachachtung zu verschaffen.
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